Falsche negative Einträge im Datenbestand von Auskunfteien

Ihre Kreditwürdigkeit, Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit wurden mit Hilfe eines ausgeklügelten Punktesystems bewertet. Das funktioniert folgendermaßen: Anhand der erhobenen Daten erfolgt die Einordnung in eine bestimmte Risikogruppe. Die Summe sämtlicher Erhebungen wird anschließend in einer Bonitäts-Note zusammengefasst.

Wendet eine Bank das sogenannte Scoring-Verfahren an, entscheidet diese Note (Score-Wert) über die Kreditgewährung. Zudem hat sie Einfluss darauf, in welchem Rahmen (Höhe, Laufzeit, Zins) dies geschieht. Auch Versandhäuser z. B. rufen diese Daten ab. Auf dessen Grundlage entscheiden Sie, ob Sie Waren beispielsweise nur nach Vorkasse oder auf Rechnung erhalten.

In Deutschland sammeln zum Beispiel die SCHUFA, Creditreform, Bürgel und arvato infoscore Daten für Ihre Vertragspartner (Banken, Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen und Versicherungen etc.).

Je schlechter der ermittelte Score, desto geringer ist die Aussicht, ein Darlehen, einen Vertrag oder ein geordertes Produkt zu den gewünschten Konditionen zu bekommen.

Wann dürfen Zahlungsrückstände zugänglich gemacht werden?

Unter Wahrung gewisser Voraussetzungen dürfen offene Forderungen an eine Auskunftei gemeldet werden. Zugänglich gemacht werden dürfen die Daten jedoch erst, wenn die Betroffenen von der geplanten Meldung unterrichtet wurden und keine Einwände erhoben haben.

Dieser Schutz ist jedoch nicht ausreichend, denn: auch unberechtigte Zahlungsaufforderungen - z. B. bei untergeschobenen Verträgen - werden an eine Auskunftei übermittelt. Hierdurch wird folglicherweise ein zu niedriger Score-Wert ermittelt und ggf. auch weitergegeben.

Was tun, wenn unangemessene Forderungen eingetragen sind?

Sie haben ein Recht zu wissen, welche Daten bei Auskunfteien und Unternehmen über Sie gespeichert sind und welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde.

Seit April 2010 können Sie einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen.
Prüfen Sie, ob die gespeicherten Daten korrekt oder fehlerhaft sind. Zeigen sich Fehler, steht Ihnen ein kostenfreier Korrekturanspruch zu.

Nutzen Sie das kostenfreie Auskunftsrecht! So können Sie die über Sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen

Folgende Unterlagen werden für die Mandatierung benötigt:

Checkliste Fehlerhafte Negativmerkmale im Datenbestand von Auskunfteien
Mandatsbedingungen
Vollmacht in drei Ausfertigungen


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Schlechtes Rating/ schlechte Scorewerte ohne Negativeinträge

Folgende Unterlagen werden für die Mandatierung benötigt:

Checkliste Fehlerhafte Negativmerkmale im Datenbestand von Auskunfteien
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Aufsicht der Beauftragten für Datenschutz gegenüber Auskunfteien

ilex Rechtsanwälte ist aufgrund seiner jahrelangen Expertise gern gesehener Ansprechpartner der Datenschutzaufsicht und in Verwaltungsprozessen zwischen Aufsichtsbehörden und Auskunfteien tätig. Unser Alleinstellungsmerkmal ist die Möglichkeit der wissenschaftlichen Auswertung der Praxis der Auskunfteien und die umfassende Aufbereitung der Argumentation in gerichtlichen Verfahren. Im Einzelfall arbeiten wir hierbei interprofessionell mit Sachverständigen aus unserem Netzwerk zusammen. Dies kommt unseren Mandanten insbesondere bei der gutachterlichen Beurteilung der Frage des wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens im Sinne des § 28b Nr. 1 BDSG zugute.

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden im Zusammenhang mit Auskunfteien nicht selten Fragestellungen zu den Gerichten getragen, die von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung erst sukzessive und gegenwärtig noch nicht erschöpfend beantwortet worden sind. In diesem Fall führen wir Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und bei Landesverfassungsgerichten und scheuen gerade in datenschutzrechtlichen Fragen auch nicht den Weg zum Europäischen Gerichtshof.

Die Zuständigkeit der Aufsichtstätigkeit der Beauftragten für Datenschutz ist in Deutschland komplex geregelt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit ist beispielsweise nur bei Verstößen und bei der Nichtbeachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (kurz: BDSG) im privaten Bereich zuständig, wenn das betroffene Unternehmen Post- und Telekommunikationsdienstleistungen erbringt.

Datenschutzverstöße bei allen anderen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder für Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich bearbeitet. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Sitz des Unternehmens. Auf diese Weise übt beispielsweise der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg die Aufsichtstätigkeit über die in Heidelberg ansässige Auskunftei accumio finance services und über die in Baden-Baden ansässige Auskunftei arvato infoscore aus. Die Aufsichtstätigkeit über die in Wiesbaden ansässige Auskunftei Schufa Holding AG wird dagegen vom Hessischen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen, während der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Aufsichtstätigkeit über die Auskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen ausübt. Die in München ansässige Auskunftei Deltavista wird dagegen von dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht kontrolliert. Komplex erweist sich die Aufsichtstätigkeit gegenüber der Auskunftei Creditreform. Während die CEG Creditreform Consumer GmbH und andere Gesellschaften aus der Auskunfteien-Unternehmensgruppe Creditreform ihren Sitz in Neuss haben, für die der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, existieren zahlreiche weitere Gesellschaften der Creditreform, die sich auf die jeweiligen Bundesländer verteilen.

Nicht immer richtete sich eine Aufsichtsmaßnahme aber gegen die Auskunftei. Oftmals stehen nur die datenmeldenden Unternehmen im Fokus einer Datenschutzverletzung, die falsche Daten über eine betroffene Person an eine Auskunftei geliefert haben.

Zur Kooperation und Koordinierung der Aufsichtsbehörden im nicht öffentlichen Bereich und einer einheitlichen Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) existiert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK), sowie des dort eingerichteten Gremiums des Düsseldorfer Kreises. Dort existiert die Arbeitsgruppe Auskunfteien.

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