Wie gründet man eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Zahlungsinstitut oder ein E-Geld-Institut

„In Deutschland werden kaum noch neue Banken gegründet“, schrieben die Journalisten Anne Kunz und Karsten Seibe am 29.03.2015 in der Zeitung Die Welt. Ihr Beitrag titelt unter der Überschrift: „Bürokratie-Irrsinn – das aberwitzige Abenteuer eine Bank zu gründen“. Tatsächlich kann es für entsprechend aufgestellte Unternehmen gute Gründe geben, warum diese zum Ausbau der eigenen Wertschöpfungskette eine Bank gründen wollen. Nicht in allen Fällen ist es dabei zwingend erforderlich, die Genehmigung für eine „Vollbanklizenz“ von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Grundvoraussetzung für das Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland einzuholen.

„ilex Rechtsanwälte seit 1991 im Bankaufsichtsrecht erfahren“.

Entscheidend kommt es darauf an, in einem frühen Stadium das beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeitsfeld exakt zu definieren, um dann im Rahmen der rechtlichen Beratung eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob eine Vollbanklizenz erforderlich ist oder eine Alternative denkbar erscheint (E-Geld-Institut, Finanzdienstleistungsinstitut) oder ob gar ein Tatbestand der Genehmigungsfreiheit vorliegt.

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Die Hürden der Bankgründung

Dabei bringt die Bankgründung in Deutschland für den Verantwortlichen einige Hürden mit. Zunächst muss er sich überlegen, welche Bankgeschäfte er in Zukunft tätigen will. Hierzu muss ein genehmigungsfähiger Geschäftsplan entwickelt werden, indem die geplanten Geschäftsaktivitäten sowie deren voraussichtliche Entwicklung genauestens dargestellt wird. Es müssen ein konzeptfähiges Risikomanagement und interne Kontrollverfahren entwickelt werden. Außerdem müssen Geschäftsleiter gefunden werden, die den Nachweis ihrer Zuverlässigkeit erbringen können. Diese ganzen Voraussetzungen müssen bereits bei der Stellung des Antrages vorliegen und können nicht erst im Laufe der Zeit peu à peu entwickelt werden. Ohne eine spezialisierte Beratung sind diese Voraussetzungen kaum alleine zu stemmen. Das Hinzuziehen spezialisierter Fachanwälte kann daher helfen, die schwierige Umsetzung der Bankgründung zu meistern und die Zulassung als Kreditinstitut zu bewerkstelligen.

„ilex Rechtsanwälte seit 1991 im Bankaufsichtsrecht erfahren“.

ilex Rechtsanwälte verfügt im Bereich des Bankaufsichtsrechtes über erfahrene Berater, die die richtigen Fragen stellen, Sie durch den komplexen Antrags- und Abstimmungsprozess für eine „kleine“ oder „große“ Banklizenz führen und Sie bei allen bankaufsichtsrechtlichen Rechtsfragen bei der operativen Führung des neuen Institutes unterstützen.

Einer der wichtigen Parameter für eine erfolgreiche Bankgründung stellt es dar, den Aufwand für das verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Deutschen Bundesbank und der BaFin auf das notwendige Maß zu reduzieren. Hierfür bilden wir in Abstimmung mit Ihnen sogenannte Ad-hoc-Teams. Solche Ad-hoc-Teams setzen sich aus erfahrenen Bankrechtsanwälten, meist einem Steuerberater, ggf. einem Wirtschaftsprüfer und je nach Projektauftrag auch weiteren Dienstleistern zusammen (beispielsweise einer Personalagentur für die Suche der richtigen Geschäftsstellenleiter), Lieferanten für die notwendige Geschäftsstellenausstattung (Hardware, Software etc). Ist die Entscheidung für die Gründung einer Bankgesellschaft gefallen, besteht der erste wesentliche Schritt darin, im Rahmen eines Ablaufplanes und einer Projektkoordination die notwendigen Tätigkeitsfelder zu definieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. ilex Rechtsanwälte verfügt in diesem Bereich über dokumentierte und nachweisbare Erfahrungen. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir die vermeintlich schwierige Herausforderung der Bankgründung an und entwickeln einen tragfähigen Geschäftsplan. Um die zahlreichen weiteren gesetzlichen Anforderungen zu stemmen, muss das Vorgehen strukturiert werden und alle Schritte müssen ergebnisorientiert abgestimmt werden. Wir zeigen jeweils auf, welche gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie dabei die Gestaltungsspielräume optimal ausgenutzt werden können. Aus einer Idee schaffen wir die Grundlage, um diese Idee umzusetzen.

Haben Sie weitere Fragen aus dem Bereich Bankrecht oder Kapitalmarktrecht oder benötigen Sie einen rechtlichen Beistand?

Rufen Sie uns an unter +49 (0)30 80 58 53 30 oder schreiben Sie uns eine Mail an bankrecht@ilex-bankrecht.de.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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