Kapitalanlagenrecht
In unserem Arbeitsschwerpunkt des Kapitalanlagenrechts beraten wir seit Jahren sowohl Privatpersonen, als auch unternehmerische und gewerbliche Kunden.
Insbesondere der individuelle Schutz des Kapitalanlegers stellt einen besonders ausgeprägten Schwerpunkt in unserer Arbeit dar. Im Bereich des ungeregelten und staatlich nicht überwachten grauen Kapitalmarktes gehen unsere Rechtsanwälte bei allen Kapitalanlageformen gegen unseriöse Initiatoren und Finanzdienstleistern vor und haben sich aufgrund der Prozesserfolge einen ausgezeichneten Branchenruf erarbeitet.
Im Bereich des geregelten weißen Kapitalmarktes, bei dem Finanzprodukte von der Bank- und Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft werden, liegt unser Tätigkeitsfeld vor allen in einer beratenden Tätigkeit im Bereich des Bankaufsichtsrechtes, der die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zum Gegenstand hat.
Tätigkeitsspektrum Kapitalanlagenrechts:
Beratung, Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen (Rückabwicklung) im Zusammenhang mit Aktienfonds, Anleihen, typische oder atypisch stille Beteiligungen, Biomassefonds, Blind-Pool-Beteiligungen, Anteilen am Investmentvermögen, Beteiligungen als Kommanditist, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (Immobilienfonds), sonstigen Beteiligungen, denkmalgeschützten Immobilien, Immobilien als Kapitalanlagen, Derivaten, dem Kauf von Eigentumswohnungen, Hedgefonds, Immobilienfinanzierungen mittels eines Mietpools, sonstigen Investmentfonds, Kapitallebensversicherungen und Erhöhung der Rückkaufswerte, Leasingfonds, Medienfonds, Nettopolicen, Optionsscheinen, Private Equity Beteiligungen, Schiffsanleihen und Schiffsbeteiligungen, Schrottimmobilien, Schuldscheinen und Wechsel (Notes), Spareinlagen, Verbriefungen (Securitisation), Zertifikaten oder Zinsderivate, festverzinslichen Wertpapieren, sonstigen Wertpapieren oder Windkraftfonds. Prüfung von Ansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder Prospekthaftung, Makler- und Vermittlerhaftung, Verhandlungen bei notleidenden Krediten (nonperforming loans), Beurteilung von Angeboten in Sachen Geld und Versicherung, Prüfung von Darlehensverträgen und Rückholung zu viel gezahlter Zinsen, Hilfestellung bei Inkassoproblemen, Beratung in Sachen Geld und Versicherungen, Rechtsbeistand, wenn Versicherungen Leistungen verweigern, Beratung und Aushandlung von Vergleichen in Sachen Geld und Versicherungen.
Rechtsschutz bei der Kreditkündigung. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Kredit- und Kreditsicherheitenrecht, bei der Kündigung von Bauspardarlehen, von Darlehen mit Zinsfestschreibung (Baudarlehen), von Darlehen ohne Zinsfestschreibung (variables Baudarlehen), von Grundstücksdarlehen, von Kontokorrentkrediten (Dispositionskrediten), von Ratenkrediten/ Teilzahlungsdarlehen oder sonstigen Verbraucherkrediten, Beratung bei der Kreditabwicklung und Kreditsanierung, Rechtsfragen zur Vorfälligkeitsentschädigung.