DIE FINANZIERUNG DES MITTELSTANDES MIT HILFE VON KRYPTOWÄHUNG UND BLOCKCHAINS

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

DIE FINANZIERUNG DES MITTELSTANDES MIT HILFE VON KRYPTOWÄHUNG UND BLOCKCHAINS (BITCOINS & CO.) – RECHTLICHE FRAGEN


Referenten: Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)
Harald Wieser 
(Wirtschaftsprüfer & Steuerberater aus Berlin)
Moderation: Bernhard Müller (Vorstand der Trust AG aus Berlin)

am 06.06.2018 von 19:00-22:00 Uhr
Ivbergs Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787
(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

„Blockchain“, „Smart Contracts“ und „Bitcoins“ als ein Beispiel eines von zahlreichen „Kryptowährungen“, sind die schillernden Stichworte der noch jungen „FinTech Start-Ups“. Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW und unsere Referenten Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte Berlin & Potsdam) und Harald Wieser (Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Berlin) widmen sich vor diesem Hintergrund einem der derzeit innovativsten Themen, die sich unter dem Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und im Bereich der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft stellen: Eröffnet die Blockchain Technologie inklusive der Möglichkeit, dezentrale Zahlungsströme zu organisieren, neue Finanzierungswege für Unternehmen? In diesem Vortrag erklären wir Ihnen nicht nur die Funktionsweise von Kryptowährungen, sondern gehen der Frage nach, inwiefern diese Technologie als Finanzierungsinstrument für Unternehmen eingesetzt werden kann oder nicht? Falls ja, wo wurden diese neuen Finanzierungsmethoden bereits erfolgreich eingesetzt? Welche bankaufsichtsrechtlichen, rechtspraktischen und steuerlichen Fragen stellen sich hierbei? Wie revolutionär ist die „Blockchain“-Technologie wirklich oder wird die „Blockchain-Revolution“ ausfallen, wie kritische Stimmen bereits vermelden? Wie ordnet aktuell die Bankaufsicht (BaFin) die „Blockchain“-Technologie im Hinblick auf regulatorische Anforderungen ein? Wie bilanziert man eigentlich „Bitcoins“ nach dem HGB?

Unsere Referenten sind Praktiker, die sich besonders gerne den Herausforderungen der digitalen Welt auf der Grundlage der im Kern nach wie vor „analogen Gesetzeslage“ stellen und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten. Unsere Veranstaltung richtet sich besonders an Wirtschaftsverbände und Führungskräfte im Unternehmen, die auch neuen, innovativen Themen gegenüber aufgeschlossen sind und sich einen vertiefenden Überblick verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im Ivberg Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Programm

Einlass ab 18:30 Uhr,
19:00 Uhr: Begrüßung, Vorstellung,
Vortrag der beiden Fachreferenten,
anschließend Fragerunde der Teilnehmer,
anschließend Fingerfood und offenes Netzwerken.

Der Eintritt ist frei. Ihre Teilnahme setzt jedoch eine vorherige Anmeldung voraus: seminare@ilex-recht.de. Bitte bringen Sie gerne Ihre Visitenkarten mit.

DIE FINANZIERUNG DES MITTELSTANDES MIT HILFE VON KRYPTOWÄHUNG UND BLOCKCHAINS

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

DIE FINANZIERUNG DES MITTELSTANDES MIT HILFE VON KRYPTOWÄHUNG UND BLOCKCHAINS (BITCOINS & CO.) – RECHTLICHE FRAGEN


Referenten: Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)
Harald Wieser 
(Wirtschaftsprüfer & Steuerberater aus Berlin)
Moderation: Bernhard Müller (Vorstand der Trust AG aus Berlin)

am 06.06.2018 von 19:00-22:00 Uhr
Ivbergs Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787
(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

„Blockchain“, „Smart Contracts“ und „Bitcoins“ als ein Beispiel eines von zahlreichen „Kryptowährungen“, sind die schillernden Stichworte der noch jungen „FinTech Start-Ups“. Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW und unsere Referenten Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte Berlin & Potsdam) und Harald Wieser (Steuerberater & Wirtschaftsprüfer in Berlin) widmen sich vor diesem Hintergrund einem der derzeit innovativsten Themen, die sich unter dem Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und im Bereich der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft stellen: Eröffnet die Blockchain Technologie inklusive der Möglichkeit, dezentrale Zahlungsströme zu organisieren, neue Finanzierungswege für Unternehmen? In diesem Vortrag erklären wir Ihnen nicht nur die Funktionsweise von Kryptowährungen, sondern gehen der Frage nach, inwiefern diese Technologie als Finanzierungsinstrument für Unternehmen eingesetzt werden kann oder nicht? Falls ja, wo wurden diese neuen Finanzierungsmethoden bereits erfolgreich eingesetzt? Welche bankaufsichtsrechtlichen, rechtspraktischen und steuerlichen Fragen stellen sich hierbei? Wie revolutionär ist die „Blockchain“-Technologie wirklich oder wird die „Blockchain-Revolution“ ausfallen, wie kritische Stimmen bereits vermelden? Wie ordnet aktuell die Bankaufsicht (BaFin) die „Blockchain“-Technologie im Hinblick auf regulatorische Anforderungen ein? Wie bilanziert man eigentlich „Bitcoins“ nach dem HGB?

Unsere Referenten sind Praktiker, die sich besonders gerne den Herausforderungen der digitalen Welt auf der Grundlage der im Kern nach wie vor „analogen Gesetzeslage“ stellen und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten. Unsere Veranstaltung richtet sich besonders an Wirtschaftsverbände und Führungskräfte im Unternehmen, die auch neuen, innovativen Themen gegenüber aufgeschlossen sind und sich einen vertiefenden Überblick verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im Ivberg Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Programm

Einlass ab 18:30 Uhr,
19:00 Uhr: Begrüßung, Vorstellung,
Vortrag der beiden Fachreferenten,
anschließend Fragerunde der Teilnehmer,
anschließend Fingerfood und offenes Netzwerken.

Der Eintritt ist frei. Ihre Teilnahme setzt jedoch eine vorherige Anmeldung voraus: seminare@ilex-recht.de. Bitte bringen Sie gerne Ihre Visitenkarten mit.

Prävention vor Hackerangriffen für mittelständische Unternehmen: Rechtliche und technische Vorsorge und die Cyber-Versicherung

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

PRÄVENTION VOR HACKERANGRIFFEN FÜR DEN MITTELSTAND: RECHTLICHE,
TECHNISCHE VORSORGE UND DIE CYBER-VERSICHERUNG

Referenten: Bernhard Müller (Vorstand der Trust AG aus Berlin)
Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)
Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität im BVMW

am 22.11.2017 von 17:30-21 Uhr
Ivbergs Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787
(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

Im Zeitalter der Digitalisierung kommt dem präventiven Schutz vor Hacker-Angriffen, vor DoS-Attacken, Computermissbrauch, dem Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung eine zunehmende Bedeutung für den mittelständischen Unternehmer zu. Die zielführende Prävention setzt eine Kenntnis der rechtlichen Gefahren voraus, die Einleitung zielführender Schritte im Rahmen der IT-technischen Prävention und mündet in einem sinnvollen Versicherungskonzept für die verbleibenden Restgefahren. Worauf sollte ich als Unternehmer achten? Inwiefern lässt sich der Eigenschaden und der Drittschaden sinnvoll versichern? Welche technischen Lösungen sind sinnvoll und welche nicht? Welche präventiven IT-Maßnahmen sollten im Unternehmen umgesetzt werden, um die von der Versicherungswirtschaft festgelegten Sicherheitsstandards zu erfüllen?
Unsere Referenten sind Praktiker, die zahlreiche Haftungsfälle mit Vermögensschäden aufgrund von Hackerangriffen bereits begleitet haben und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten.
Unsere Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte im Unternehmen, die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zur Prävention vor Hackerangriffen verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im Ivberg Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Programm

Einlass ab 17:30 Uhr,
18 Uhr: Begrüßung, Vorstellung,
Vortrag der beiden Fachreferenten,
anschließend Fragerunde der Teilnehmer,
anschließend Fingerfood und offenes Netzwerken.

Der Eintritt ist frei. Ihre Teilnahme setzt jedoch eine vorherige Anmeldung voraus: seminare@ilex-recht.de. Bitte bringen Sie gerne Ihre Visitenkarten mit.

Prävention vor Hackerangriffen für mittelständische Unternehmen: Rechtliche und technische Vorsorge und die Cyber-Versicherung

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

PRÄVENTION VOR HACKERANGRIFFEN FÜR DEN MITTELSTAND: RECHTLICHE,
TECHNISCHE VORSORGE UND DIE CYBER-VERSICHERUNG

Referenten: Bernhard Müller (Vorstand der Trust AG aus Berlin)
Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)
Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität im BVMW

am 22.11.2017 von 17:30-21 Uhr
Ivbergs Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787
(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

Im Zeitalter der Digitalisierung kommt dem präventiven Schutz vor Hacker-Angriffen, vor DoS-Attacken, Computermissbrauch, dem Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung eine zunehmende Bedeutung für den mittelständischen Unternehmer zu. Die zielführende Prävention setzt eine Kenntnis der rechtlichen Gefahren voraus, die Einleitung zielführender Schritte im Rahmen der IT-technischen Prävention und mündet in einem sinnvollen Versicherungskonzept für die verbleibenden Restgefahren. Worauf sollte ich als Unternehmer achten? Inwiefern lässt sich der Eigenschaden und der Drittschaden sinnvoll versichern? Welche technischen Lösungen sind sinnvoll und welche nicht? Welche präventiven IT-Maßnahmen sollten im Unternehmen umgesetzt werden, um die von der Versicherungswirtschaft festgelegten Sicherheitsstandards zu erfüllen?
Unsere Referenten sind Praktiker, die zahlreiche Haftungsfälle mit Vermögensschäden aufgrund von Hackerangriffen bereits begleitet haben und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten.
Unsere Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte im Unternehmen, die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zur Prävention vor Hackerangriffen verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im Ivberg Hotel Premium, Kleiststraße 9-12, 10787 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Programm

Einlass ab 17:30 Uhr,
18 Uhr: Begrüßung, Vorstellung,
Vortrag der beiden Fachreferenten,
anschließend Fragerunde der Teilnehmer,
anschließend Fingerfood und offenes Netzwerken.

Der Eintritt ist frei. Ihre Teilnahme setzt jedoch eine vorherige Anmeldung voraus: seminare@ilex-recht.de. Bitte bringen Sie gerne Ihre Visitenkarten mit.

Gut gerüstet für das EU-Datenschutzrecht 2018

Potsdam

Reihe BERLIN/POTSDAMER UNTERNEHMERGESPRÄCHE

UMSTELLUNG VOM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUF DIE EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Referenten: Michael Schatz (Informatik-Ingenieur aus Potsdam)
Christian Appelt (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

am 19.09.2017 von 17-19:30 Uhr
im Voltaireweg 4, 14469 Potsdam
(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung leitet 2018 einen Paradigmenwechsel ein und verändert die Anforderungen für den Unternehmer.

Deshalb laden wir Sie zum Nachmittagstee mit IT-Experten am 19. September 2017 von 17.00 - 19.30 Uhr in unsere Kanzlei in den Voltaireweg 4, in 14469 Potsdam ein. Wir möchten unseren Gästen bei einem Imbiss und Erfrischungen Anregungen vermitteln, rechtliche und tatsächliche Fallstricke bei der

Umstellung vom Bundesdatenschutzgesetz auf die EU-Datenschutzgrundverordnung

zu vermeiden.

Nur wenige Mittelständler machen sich Gedanken über das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Obwohl es bereits jetzt zahlreiche Gründe gibt, dieses Thema anzugehen, zwingt die neue EU-Verordnung ab 2018 dazu. Allein die neuen Bussgeldregeln können im Einzelfall insolvenzauslösend sein. Es gilt der neuen Verordnung sowohl in rechtlicher, als auch in tatsächlicher Hinsicht gewappnet gegenüber zu stehen.

Als Referent, der das Thema „Risikoanalyse komplexer IT-Strukturen“ beleuchtet, konnten wir den Informatik-Ingenieur Michael Schatz gewinnen. Den rechtlichen Teil übernimmt Rechtsanwalt Christian Appelt, der uns einen Einblick in die Anforderungen des neuen Rechts und in deren Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen eröffnet.

Der Vortrag dient der Information und Sensibilisierung. Gern können Sie die Gelegenheit nutzen, um mit weiteren interessanten Unternehmern in Kontakt zu kommen. Wir freuen uns, wenn wir Sie als unseren Gast begrüßen dürfen.

 

Programm

Einlass ab 17:30 Uhr und offenes Netzwerken
18 Uhr: Begrüßung, Vorstellung,
Vortrag der beiden Fachreferenten,
anschließend Fragerunde der Teilnehmer,
anschließend Fingerfood und offenes Netzwerken.

Der Eintritt ist frei. Ihre Teilnahme setzt jedoch eine vorherige Anmeldung voraus: seminare@ilex-recht.de. Bitte bringen Sie gerne Ihre Visitenkarten mit.

Bei Abschluss Haftung: Die D&O-Versicherung

Berlin

Bei Abschluss Haftung: Die D&O-Versicherung

Referenten: Hartmut Sprenger, Trust AG (Berlin)

Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität im BVMW

am 24.11.2016 von 17:30-21 Uhr

Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Das deutsche Haftungsrecht setzt Vorstände, Aufsichtsräte & Geschäftsführer unter Druck. Laut der Studie „Managerhaftung & D&O-Versicherung 2014“ gab jede fünfte Führungskraft bei der telefonischen Befragung an, bereits von der Inanspruchnahme gegen sich oder anderen Organmitgliedern gehört zu haben. Worauf muss ich beim Abschluss einer D&O Versicherung achten, um spätere Haftungsfallen zu vermeiden? Welcher Versicherungsschutz ergibt Sinn und welcher ergibt keinen Sinn? Unsere Referenten sind ausgewiesene Praktiker, die die für Unternehmenslenker relevanten Haftungsfälle kennen und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten.

Unsere Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte im Unternehmen (inkl. leitender Angestellte und Prokuristen, ebenso an Rechtsabteilungen, die oftmals die Vertragsverhandlung mit dem Versicherer führt), die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zur D&O Versicherung verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im gehobenen Ambiente im Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

Bei Abschluss Haftung: Die D&O-Versicherung

Berlin

Bei Abschluss Haftung: Die D&O-Versicherung

Referenten: Hartmut Sprenger, Trust AG (Berlin)

Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität im BVMW

am 24.11.2016 von 17:30-21 Uhr

Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

(Anmeldung erforderlich: seminare@ilex-recht.de)

Das deutsche Haftungsrecht setzt Vorstände, Aufsichtsräte & Geschäftsführer unter Druck. Laut der Studie „Managerhaftung & D&O-Versicherung 2014“ gab jede fünfte Führungskraft bei der telefonischen Befragung an, bereits von der Inanspruchnahme gegen sich oder anderen Organmitgliedern gehört zu haben. Worauf muss ich beim Abschluss einer D&O Versicherung achten, um spätere Haftungsfallen zu vermeiden? Welcher Versicherungsschutz ergibt Sinn und welcher ergibt keinen Sinn? Unsere Referenten sind ausgewiesene Praktiker, die die für Unternehmenslenker relevanten Haftungsfälle kennen und in Seminarform eine Einführung in die Thematik bieten.

Unsere Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte im Unternehmen (inkl. leitender Angestellte und Prokuristen, ebenso an Rechtsabteilungen, die oftmals die Vertragsverhandlung mit dem Versicherer führt), die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zur D&O Versicherung verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im gehobenen Ambiente im Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

Phishing: Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Berlin

Berliner Anwaltsverein, Arbeitsgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht:

Phishing: Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Referent: Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Eine gemeinsame Veranstaltung des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht und des Arbeitskreises Informationstechnologierecht im Berliner Anwaltsverein

am 08.11.2016 von 19:00-21:00 Uhr

im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin

(Anmeldung erforderlich: ak-kapitalmarkt@berliner-anwaltsverein.de)

Die fortschreitende Digitalisierung hat durch das Online-Banking den papierenen Überweisungsauftrag abgelöst und damit die Bankenlandschaft nachhaltig verändert. Diesen Veränderungen tragen auch Kriminelle Rechnung, deren Ziel es ist, nicht-autorisierte Zahlungsanweisungen vorzunehmen. In diesem Seminar, das als zweistündige Fortbildung für Fachanwälte im Bereich Bankrecht und IT-Recht konzipiert ist, besprechen wir u. a.

  • die derzeitigen technischen Angriffsszenarien und den Ablauf von Tathandlungen,
  • Fragen zur Haftung der kontoführenden Bank des angewiesenen Zahlers,
  • Fragen zur Eigenhaftung des angewiesenen Zahlers,
  • Fragen zur Haftung des Finanzagenten, versicherungsrechtliche Fragestellungen,
  • die Fälle des „Rücküberweisungs-Trojaners“,
  • die Echtzeitmanipulation u. a. beim mTAN-Verfahren,
  • Fragen zur Beweiserleichterung durch den Anscheinsbeweis (Prima facie Beweis)
  • Folgerungen aus BGH, Urt. v. 26.01.2016 – XI ZR 91/14.

Ansprechpartnerin für diese Veranstaltung in der Verantwortung des Berliner Anwaltsvereins ist Frau Cláudia Fernandes (ak-kapitalmarkt@berliner-anwaltsverein.de). Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird den Mitgliedern des Berliner Anwaltsvereins ein Fortbildungsnachweis für die FAO-Bescheinigung ausgestellt.

Phishing: Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Berlin

Berliner Anwaltsverein, Arbeitsgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht:

Phishing: Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Referent: Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Eine gemeinsame Veranstaltung des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht und des Arbeitskreises Informationstechnologierecht im Berliner Anwaltsverein

am 08.11.2016 von 19:00-21:00 Uhr

im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin

(Anmeldung erforderlich: ak-kapitalmarkt@berliner-anwaltsverein.de)

Die fortschreitende Digitalisierung hat durch das Online-Banking den papierenen Überweisungsauftrag abgelöst und damit die Bankenlandschaft nachhaltig verändert. Diesen Veränderungen tragen auch Kriminelle Rechnung, deren Ziel es ist, nicht-autorisierte Zahlungsanweisungen vorzunehmen. In diesem Seminar, das als zweistündige Fortbildung für Fachanwälte im Bereich Bankrecht und IT-Recht konzipiert ist, besprechen wir u. a.

  • die derzeitigen technischen Angriffsszenarien und den Ablauf von Tathandlungen,
  • Fragen zur Haftung der kontoführenden Bank des angewiesenen Zahlers,
  • Fragen zur Eigenhaftung des angewiesenen Zahlers,
  • Fragen zur Haftung des Finanzagenten, versicherungsrechtliche Fragestellungen,
  • die Fälle des „Rücküberweisungs-Trojaners“,
  • die Echtzeitmanipulation u. a. beim mTAN-Verfahren,
  • Fragen zur Beweiserleichterung durch den Anscheinsbeweis (Prima facie Beweis)
  • Folgerungen aus BGH, Urt. v. 26.01.2016 – XI ZR 91/14.

Ansprechpartnerin für diese Veranstaltung in der Verantwortung des Berliner Anwaltsvereins ist Frau Cláudia Fernandes (ak-kapitalmarkt@berliner-anwaltsverein.de). Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird den Mitgliedern des Berliner Anwaltsvereins ein Fortbildungsnachweis für die FAO-Bescheinigung ausgestellt.

Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht

Berlin

 

Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht

Referenten: Kristina Borrmann (Solvenznavigation aus Berlin)

Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Ansprechpartner und Moderation: Michael Burg (Handwerkskammer Potsdam)

am 06.10.2016 von 14:00-16:30 Uhr

im Märkischen Gildehaus, Schwielowseestraße 58, 14548 Schwielowsee OT Caputh

(Anmeldung erforderlich: michael.burg@hwkpotsdam.de)

Man sagt, bei der Durchführung und Abrechnung von Bauaufträgen seien Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten immer vorprogrammiert. Das stimmt leider auch oft. Denn insbesondere bei Bauaufträgen kommt es regelmäßig zu Anpassungen des Auftrages. Aber nicht immer wird auch die zusätzliche Leistung oder die Vergütung entsprechend angepasst, zumindest nicht immer konfliktfrei. Fehlende Nachträge können das gesamte Jahresergebnis versalzen, dann gilt: „außer Spesen nichts gewesen“. Häufig verlieren sich solche Aufträge im positiven Gesamtergebnis des Betriebes. Ein einzelner solcher „Verlustauftrag“ kann aber genügen, den gesamten Betrieb in Schieflage zu bringen. Daher sind die Leistungsbeschreibungen in den Bauverträgen und die Nachkalkulationen Kernstück Ihres Erfolges. 

Wir freuen uns, für dieses wichtige Seminar wieder zwei bewährte Referenten gewonnen zu haben, die das betriebswirtschaftliche Nachtragsmanagement und die komplexen rechtlichen Zusammenhänge gut verständlich und praxisrelevant aufbereitet haben.

Den rechtlichen Teil übernimmt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse. Dabei geht es auch darum, wie ein guter Bauvertrag formuliert wird. Vertragsmuster und Empfehlungen aus der Praxis werden vorgestellt. Die Leistungsbeschreibung ist das Kernstück des Bauvertrages und definiert das Bau-Soll. Weicht allerdings das eingetretene vom geplanten Bau-Soll ab, entsteht ein Nachtrag. Wie der zu behandeln ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie kann ich diese Bauleistungen rechtssicher abrechnen? Wie ist der Stand der Rechtsprechung bei den Nachträgen? Wie vermeide ich bei Nachträgen kosten- und nervenzerrende Streitigkeiten? Herr Dr. Schulte am Hülse erläutert die schwierige Materie anschaulich und praxisrelevant.

Den betriebswirtschaftlichen Teil, insbesondere zur Nachkalkulationen, übernimmt Kristina Borrmann. Dass es zu viele Verlustbringer unter den Aufträgen gab, wird häufig erst erkannt, wenn sich in der BWA oder gar im Jahresabschluss ein negatives Ergebnis zeigt. Frau Borrmann stellt Ihnen vor, wie eine handhabbare Erfolgsüberwachung der Aufträge in Ihrem Betrieb aussehen sollte. Aber auch, wie Sie gleichzeitig sensibel mit Nachträgen umgehen können und Streitigkeiten mit dem Auftraggeber vermieden können, denn Folgeaufträge sollen ja nicht in Gefahr gebracht werden.

Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum 4. Oktober 2016 an (michael.burg@hwkpotsdam.de)

Crowdlending, Innovative Finanzierungsquelle für Unternehmen

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

Crowdlending: Innovative Finanzierungsquelle für Unternehmen

Referenten: Christopher Grätz, (Gründer und Vorstand der Kapilendo AG aus Berlin)
Marko Böhmer (Geschäftsführer der carpona Financial Service GmbH)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität

am 05.10.2016 von 17:30-21 Uhr
Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.
(Anmeldung erforderlich)

 

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

Die Finanzbranche befindet sich seit Jahren in einer Umbruchphase, die durch Digitalisierungs- und Globalisierungseffekte ausgelöst worden ist. Neue Technologien verändern das Bankwesen zu Beginn des 21. Jhd. und damit auch die Finanzierungsarten und die Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen. Teil dieser Veränderungen, von manchen gar als "stille Revolution" bezeichnet, ist das "Crowdlending". Darunter versteht man die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung durch private Anleger. Was das ist und wie es praktisch funktioniert zeigen Ihnen am 05.10.2016 zwei ausgesprochene Experten aus der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) auf. Sie erfahren in Seminarform wie Unternehmer und Anleger von den Möglichkeiten des "Crowdlending" profitieren können, worauf Sie achten sollten und es werden die Unterschiede zur klassischen Bankfinanzierung beleuchtet. Unsere Veranstaltung richtet sich an Unternehmer (Inhaber, Geschäftsführer, Management), die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zum Crowdlending verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im gehobenen Ambiente im Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Anmeldung wird erbeten bis zum 03.10.2016 unter seminare@ilex-recht.de

 

Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht

Berlin

 

Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht

Referenten: Kristina Borrmann (Solvenznavigation aus Berlin)

Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)

Ansprechpartner und Moderation: Michael Burg (Handwerkskammer Potsdam)

am 06.10.2016 von 14:00-16:30 Uhr

im Märkischen Gildehaus, Schwielowseestraße 58, 14548 Schwielowsee OT Caputh

(Anmeldung erforderlich: michael.burg@hwkpotsdam.de)

Man sagt, bei der Durchführung und Abrechnung von Bauaufträgen seien Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten immer vorprogrammiert. Das stimmt leider auch oft. Denn insbesondere bei Bauaufträgen kommt es regelmäßig zu Anpassungen des Auftrages. Aber nicht immer wird auch die zusätzliche Leistung oder die Vergütung entsprechend angepasst, zumindest nicht immer konfliktfrei. Fehlende Nachträge können das gesamte Jahresergebnis versalzen, dann gilt: „außer Spesen nichts gewesen“. Häufig verlieren sich solche Aufträge im positiven Gesamtergebnis des Betriebes. Ein einzelner solcher „Verlustauftrag“ kann aber genügen, den gesamten Betrieb in Schieflage zu bringen. Daher sind die Leistungsbeschreibungen in den Bauverträgen und die Nachkalkulationen Kernstück Ihres Erfolges. 

Wir freuen uns, für dieses wichtige Seminar wieder zwei bewährte Referenten gewonnen zu haben, die das betriebswirtschaftliche Nachtragsmanagement und die komplexen rechtlichen Zusammenhänge gut verständlich und praxisrelevant aufbereitet haben.

Den rechtlichen Teil übernimmt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse. Dabei geht es auch darum, wie ein guter Bauvertrag formuliert wird. Vertragsmuster und Empfehlungen aus der Praxis werden vorgestellt. Die Leistungsbeschreibung ist das Kernstück des Bauvertrages und definiert das Bau-Soll. Weicht allerdings das eingetretene vom geplanten Bau-Soll ab, entsteht ein Nachtrag. Wie der zu behandeln ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie kann ich diese Bauleistungen rechtssicher abrechnen? Wie ist der Stand der Rechtsprechung bei den Nachträgen? Wie vermeide ich bei Nachträgen kosten- und nervenzerrende Streitigkeiten? Herr Dr. Schulte am Hülse erläutert die schwierige Materie anschaulich und praxisrelevant.

Den betriebswirtschaftlichen Teil, insbesondere zur Nachkalkulationen, übernimmt Kristina Borrmann. Dass es zu viele Verlustbringer unter den Aufträgen gab, wird häufig erst erkannt, wenn sich in der BWA oder gar im Jahresabschluss ein negatives Ergebnis zeigt. Frau Borrmann stellt Ihnen vor, wie eine handhabbare Erfolgsüberwachung der Aufträge in Ihrem Betrieb aussehen sollte. Aber auch, wie Sie gleichzeitig sensibel mit Nachträgen umgehen können und Streitigkeiten mit dem Auftraggeber vermieden können, denn Folgeaufträge sollen ja nicht in Gefahr gebracht werden.

Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum 4. Oktober 2016 an (michael.burg@hwkpotsdam.de)

Crowdlending, Innovative Finanzierungsquelle für Unternehmen

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

Crowdlending: Innovative Finanzierungsquelle für Unternehmen

Referenten: Christopher Grätz, (Gründer und Vorstand der Kapilendo AG aus Berlin)
Marko Böhmer (Geschäftsführer der carpona Financial Service GmbH)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität

am 05.10.2016 von 17:30-21 Uhr
Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.
(Anmeldung erforderlich)

 

Fehlerhafte Zinsabrechnungen

Die Finanzbranche befindet sich seit Jahren in einer Umbruchphase, die durch Digitalisierungs- und Globalisierungseffekte ausgelöst worden ist. Neue Technologien verändern das Bankwesen zu Beginn des 21. Jhd. und damit auch die Finanzierungsarten und die Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen. Teil dieser Veränderungen, von manchen gar als "stille Revolution" bezeichnet, ist das "Crowdlending". Darunter versteht man die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung durch private Anleger. Was das ist und wie es praktisch funktioniert zeigen Ihnen am 05.10.2016 zwei ausgesprochene Experten aus der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) auf. Sie erfahren in Seminarform wie Unternehmer und Anleger von den Möglichkeiten des "Crowdlending" profitieren können, worauf Sie achten sollten und es werden die Unterschiede zur klassischen Bankfinanzierung beleuchtet. Unsere Veranstaltung richtet sich an Unternehmer (Inhaber, Geschäftsführer, Management), die sich einen ersten, vertiefenden Überblick zum Crowdlending verschaffen wollen. Die Fachgruppe Liquidität im BVMW begrüßt Sie zu Fingerfood und Getränken im gehobenen Ambiente im Kollhoff-Tower am Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Anmeldung wird erbeten bis zum 03.10.2016 unter seminare@ilex-recht.de

 

Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Referenten: Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Karina Frille (Ebner & Stolz)
Steuerberater Holger Krause (Krause + Dittmar)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität

am 08.06.2016 von 18-20 Uhr
Meeet AG, Räume für Begegnungen, Chausseestr. 86, 10115 Berlin (Mitte)
(Anmeldung erforderlich)

 

Eine ordnungsgemäße Buchführung (kurz: GoBD) ist eine Grundvoraussetzung im Rahmen einer Betriebsprüfung. Sofern diese angezweifelt wird drohen Hinzuschätzungen durch den Betriebsprüfer des Finanzamtes. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren mittelständischen Kunden eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. In dieser Veranstaltungen liefern Ihnen die beiden Referenten aus der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW), die erfahrene Steuerberater sind, einen ersten Überblick. Sie bekommen anhand von Beispielen praktisch umsetzbare Lösungen und Verbesserungspotential für Ihr Unternehmen an die Hand. Auch gehen die Referenten auf erste Erfahrungen im Umgang mit den GoBD im Rahmen von Betriebsprüfungen ein - über ein Jahr nach der Einführung der GoBD.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Anmeldung wird erbeten bis zum 06.06.2016 unter seminare@ilex-recht.de

 

Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Berlin

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Referenten: Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Karina Frille (Ebner & Stolz)
Steuerberater Holger Krause (Krause + Dittmar)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität

am 08.06.2016 von 18-20 Uhr
Meeet AG, Räume für Begegnungen, Chausseestr. 86, 10115 Berlin (Mitte)
(Anmeldung erforderlich)

 

Eine ordnungsgemäße Buchführung (kurz: GoBD) ist eine Grundvoraussetzung im Rahmen einer Betriebsprüfung. Sofern diese angezweifelt wird drohen Hinzuschätzungen durch den Betriebsprüfer des Finanzamtes. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren mittelständischen Kunden eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. In dieser Veranstaltungen liefern Ihnen die beiden Referenten aus der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW), die erfahrene Steuerberater sind, einen ersten Überblick. Sie bekommen anhand von Beispielen praktisch umsetzbare Lösungen und Verbesserungspotential für Ihr Unternehmen an die Hand. Auch gehen die Referenten auf erste Erfahrungen im Umgang mit den GoBD im Rahmen von Betriebsprüfungen ein - über ein Jahr nach der Einführung der GoBD.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Anmeldung wird erbeten bis zum 06.06.2016 unter seminare@ilex-recht.de

 

30. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

Bonn

Im Rahmen der ganztägigen 30. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein (DAV) referiert

Dr. Ulrich Schulte am Hülse
am 22.01.2016 von 16-17.30 Uhr in Bonn zum Thema
Wirtschaftsdaten und ihre Auswirkungen:
Restschuldbefreiung im Datenbestand der Auskunfteien, Arbeitsweise der wichtigsten Auskunfteien, Rechtsprechung zu den Löschfristen bei Negativmerkmalen u. a.

Programm (Auszug)

16.00 – 17.30 Uhr Wirtschaftsdaten und ihre Auswirkungen: Restschuldbefreiung im Datenbestand der Auskunfteien, Arbeitsweise der wichtigsten Auskunfteien, Rechtsprechung zu den Löschfristen bei Negativmerkmalen, u. a.
RA Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Berlin

Die Moderation übernimmt Prof. Dr. Hugo Grote (Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Sozialrecht und Internetrecht, Dekan der Hochschule Koblenz).

Bei dem kostenpflichtigen Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Anmeldung sind nur über die DeutscheAnwaltakademie, Frau Catharina Hille, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel. 030/726153183 möglich.

Termin Freitag, 22. Januar 2016

Ort: Bonn

30. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV

Bonn

Im Rahmen der ganztägigen 30. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein (DAV) referiert

Dr. Ulrich Schulte am Hülse
am 22.01.2016 von 16-17.30 Uhr in Bonn zum Thema
Wirtschaftsdaten und ihre Auswirkungen:
Restschuldbefreiung im Datenbestand der Auskunfteien, Arbeitsweise der wichtigsten Auskunfteien, Rechtsprechung zu den Löschfristen bei Negativmerkmalen u. a.

Programm (Auszug)

16.00 – 17.30 Uhr Wirtschaftsdaten und ihre Auswirkungen: Restschuldbefreiung im Datenbestand der Auskunfteien, Arbeitsweise der wichtigsten Auskunfteien, Rechtsprechung zu den Löschfristen bei Negativmerkmalen, u. a.
RA Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Berlin

Die Moderation übernimmt Prof. Dr. Hugo Grote (Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Sozialrecht und Internetrecht, Dekan der Hochschule Koblenz).

Bei dem kostenpflichtigen Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Anmeldung sind nur über die DeutscheAnwaltakademie, Frau Catharina Hille, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel. 030/726153183 möglich.

Termin Freitag, 22. Januar 2016

Ort: Bonn

Verhandeln Sie bei Krediten und Darlehen mit Ihrer Bank auf Augenhöhe

Urania Berlin e. V., An der Urania 17, 10787 Berlin

Wer ein langfristiges, hohes Darlehen bei seiner Bank aufgenommen hat, sollte seine Konten mindestens einmal von unabhängiger Seite überprüfen lassen, denn unabhängige Kreditsachverständige und Kontenprüfer haben mit zahlreichen Gutachten nachgewiesen, dass Kreditinstitute häufig falsch rechnen. Bei Kreditverträgen mit variablen Zinsen sind die Zinsen nicht nur nach oben, sondern auch wieder nach unten anzupassen, sobald der Referenzzins sinkt - dies ist eine der häufigsten Fehlerquellen, den Kreditsachverständige bei Ihrer Prüfung finden, aber es gibt noch einige mehr. Bei der Vielzahl der Fälle drängt sich sogar der Eindruck auf, die Falschberechnungen könnten durchaus System haben. Lassen Sie sich mit den Fehlern und Tricks der Banken vertraut machen!

Beginn der Veranstaltung: 19:30 Uhr (Anmeldung erforderlich)

Vortragende und Diskussionspartner sind Frau Kirstin Decker, Öffentlichkeitsarbeit bei der zinspruef GmbH, Berlin, und Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Partner bei ilex Rechtsanwälte.

Bei dem kostenpflichtigen Seminar handelt es sich um eine Veranstaltung des Urania Berlin e. V. Die Veranstaltung findet statt: An der Urania 17, 10787 Berlin.

 

Forderungsmanagement: Liquiditätsprobleme können jedes Unternehmen treffen

Märkisches Gildehaus (Tagungs- und Congreßhotel), Schwielowseestraße 58, 14548 Schwielowsee OT Caputh

„Insolvenz! trifft mich nicht“, denken die meisten, denn die Geschäfte laufen gut. Indirekt aber kann jedes Unternehmen schnell betroffen sein. Die Insolvenzordnung ist, ohne dass Sie es im Tagesgeschäft permanent vor Augen haben, immer präsent. In diesem Halbtagesseminar in Caputh, welches die Handwerkskammer Potsdam ausrichtet, entsendet ilex Rechtsanwälte Dr. Schulte am Hülse als Referenten, der die speziellen Fragen der Handwerksunternehmen zu den Rechtsthemen Forderungseinzug, Vertragsgestaltung, Geschäftsbedingungen, Insolvenzanfechtung und die Kontokorrentlinie meiner Bank behandelt. Sie werden über die Risiken informiert und bekommen handelbare Maßnahmen aufgezeigt, diese Risiken deutlich zu minimieren.


Ablauf:

  • 13:30 Uhr Einlass
  • 14:00 Uhr Beginn der Veranstaltung
  • 15:00 Uhr Kaffeepause
  • 15:20 Uhr zweiter Teil
  • 16:15 Uhr Zusammenfassung und Diskussion

 

Vortragende und Diskussionspartner sind Frau Kristina Borrmann, Unternehmensberaterin für Liquiditätsmanagement und Leiterin der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständische Wirtschaft und Herr Dr. Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt.

Anmeldung nur über die Handwerkskammer möglich.

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Medienpräsenz

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