Brest-Tauros: BaFin ordnet Rückabwicklung an

von Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Dem Leipziger Immobilienagentur „Brest-Tauros GmbH“ wurde mit Bescheid der BaFin vom 24.05.2016 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit Darlehensverträgen vom Typ Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung – sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

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