Brest-Tauros: BaFin ordnet Rückabwicklung an
von Dr. Ulrich Schulte am Hülse
Dem Leipziger Immobilienagentur „Brest-Tauros GmbH“ wurde mit Bescheid der BaFin vom 24.05.2016 aufgegeben, dass ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Zusammenhang mit Darlehensverträgen vom Typ Ronda II – Darlehen mit Grundschuldbesicherung – sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.