Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechts beraten wir überwiegend mittelständische Unternehmen, v. a. Investoren und kommunale Entscheidungsträger und Gemeinden.

Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei die Vorbereitung und Begleitung von umfangreichen Genehmigungsverfahren, v. a. im öffentlichen Baurecht, im Umweltrecht (etwa Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Bundesimmissionschutzrecht, Wasserrecht usw.) und im Datenschutzrecht.

In der präventiven Vermeidung von verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten umfasst unser Portfolio auch die Vorbereitung, Aushandlung und Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verträge.

Ferner haben wir uns darauf spezialisiert Kauf- und/oder Pachtverträge zwischen der öffentlichen Hand und privaten Investoren auf ihre Vereinbarkeit mit Vorgaben des öffentlichen-Rechts zu überprüfen, etwa in Fragen des Ausschlusses des Regressanspruches nach § 24 Absatz 2 BBodSchG und der Vereinbarkeit mit der Möglichkeit von Bürgerbegehren.
Zuletzt begleiten wir auch kommunale Entscheidungsträger und Investoren bei übergeordneten Planfeststellungsverfahren.

Im gesamten Verwaltungsrecht verfolgen wir einen proaktiven Ansatz. Insbesondere bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben arbeiten wir mit einen dreidimensionalen Ansatz: (1) Politik, (2) Recht und (3) Psychologie. Hier verfahren wir wie folgt: Zunächst klären wir die Mehrheitsfähigkeit eines Projektes ab (1. Dimension). Dafür legen wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten frei (2. Dimension) und untersuchen - gern auch in Kooperation mit Spezialisten - die mit jeder rechtlich zulässigen Lösungsmöglichkeit verbundenen Ängste und Sorgen der Beteiligten. Anschließend suchen wir die Lösung, die in der Schnittmenge zwischen allen drei Dimensionen liegt.

Beispielhaft zählen wir Ihnen unsere Tätigkeiten auf (Aufzählung nicht abschließend):

öffentliches Baurecht:

Baugenehmigung, einstweiliger Rechtsschutz gegen die Nachbarbaugenehmigung, Vorbescheid, Planfeststellungsverfahren, Begleitung von Großvorhaben, Abrissverfügungen, Einvernehmen der Gemeinden (§ 36 BauGB).

Umweltrecht:

Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Bundesimmissionschutzrecht, Wasserrecht

Datenschutzrecht:

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Verwaltung, Auftragsdatenverarbeitung für die Verwaltung, Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde

Hochschul- und Schulrecht:

Prüfungsanfechtung (Examen, Zwischenprüfung, Diplomarbeit, Promotion, Eignungsprüfung, Aufnahmeprüfung), Zeugnisanfechtung, Prüfungsanfechtung im Kirchenrecht - Theologisches Examen, Zulassung zum Studium (Studienplatzklage bzw. Kapazitätsprozess)

Weinrecht:

Sinnesprüfung


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